Page 49 - Haupt- und Landgestüt Marbach
P. 49

 49
  Auf diesen Grundlagen wird für jeden Hengst ein Gesamt- index sowie ein Dressur- und Springindex erstellt. Ab einer bestimmten Punktzahl ergibt dies eine Zulassung zur Zucht bei der jeweiliegen Rasse.
Eine Hengstleistungsprü- fung für Warmbluthengste
gilt als bestanden, wenn ein Hengst entweder eine Stati- onsprüfung wie in Marbach erfolgreich absolviert hat oder eine gewisse Anzahl an Tur- niererfolgen in der schweren Klasse nachweisen kann.
Andere Pferderassen werden ähnlich beurteilt. Bei Kaltblutpferden und Schwarz- wäldern wird an die Stelle des Reitens eine Zugleistungsprü- fung gesetzt.
Vollbluthengste müssen kei- ne HLP ablegen. Die Zulassung zur Vollblutzucht erfolgt über das Generalausgleichsgewicht (GAG). Soll der Hengst zur Ver- edelung bei Warmblutpferden verwendung finden, sollte er eine HLP absolvieren, sofern er keine Rennen gegangen ist. Erfolge bei Dressur-, Spring- oder Vielseitigkeitsprüfungen können dem Vollbluthengst
die Deckerlaubnis als Veredler einbringen.
  www.hengstleistungspruefung.de
      


























































































   47   48   49   50   51