Page 50 - Haupt- und Landgestüt Marbach
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Haupt- und Landgestüt Marbach
  Leistungsprüfungen für Stuten
       Leistungsprüfungen für Stuten mit der Zuchtrichtung Reiten werden nach der „Richtlinie für die Durchführung der Stutenleistungsprüfung” für Reitpferde durchgeführt.
Die Prüfung besteht aus einer fünftägigen Eingewöh- nungsphase, der 14-tägigen Vorprüfung und dem abschlie- ßenden Leistungstest. Die Prüfung wird anerkannt, wenn mindestens 15 Stuten die Leistungsprüfung beenden. Es sollen höchstens 30 Stuten je Prüfungsdurchgang eingestellt werden.
Aufgrund der Beobachtun- gen und Feststellungen wäh- rend der Vorprüfung (Training) werden die Stuten vor Beginn des abschließenden Leistungs- tests vom Trainingsleiter in folgenden Merkmalen bewer- tet und benotet:
Charakter, Temperament, Umgänglichkeit, Leistungsbe- reitschaft, Springanlage im Freispringen, Rittigkeit im Schritt, Trab und Galopp.
Während des Trainings sind die Stuten mindestens zwei- mal im Gelände zu reiten. Die dabei gemachten Beobachtun- gen sind bei der Bewertung und Benotung der Merkmale
Charakter, Temperament und Leistungsbereitschaft sowie der Rittigkeit in den Grund- gangarten zu berücksichtigen.
Leistungstest
Der abschließende Leistungs- test wird von Sachverständi- gen abgenommen. Die vom Trainingsleiter in der Vorprü- fung vergebenen Noten dürfen den Sachverständigen dabei nicht bekannt sein, um eine möglichst objektive Bewertung zu ermöglichen.
Im einzelnen werden fol- gende Teilprüfungen durchge- führt:
a) Rittigkeit unter dem Trainingsreiter: Jede Stute wird von zwei unabhängig voneinander urteilenden Sachverständigen hinsichtlich der Rittigkeit unter dem Trai- ningsreiter durch Wertnoten beurteilt. Die Beurteilung der Rittigkeit erfolgt zusammen mit der Bewertung der Grund- gangarten entsprechend einer ausgewählten Rittigkeitsaufga- be. Darüber hinaus kann nach Ermessen der Sachverständi- gen das Reiten einzelner Huf- schlagfiguren verlangt werden. b) Rittigkeit unter einem Fremdreiter: Jede Stute wird
von einem Fremdreiter gerit- ten. Dieser beurteilt die Rit- tigkeit des Pferdes unabhängig von den Sachverständigen.
c) Springanlage der Stuten im Freispringen: Jede Stute wird von zwei unabhängig voneinander urteilenden Sachverständigen hinsichtlich des Vermögens und der Ma- nier im Freispringen beurteilt. Den Sachverständigen ist zur besseren Urteilsfindung frei- gestellt, in Abstimmung mit dem Trainingsleiter Höhe und Anordnung der Hindernisse zu verändern.
d) Prüfung der Grundgangar- ten (Schritt, Trab, Galopp): Jede Stute wird von zwei unabhängig voneinander ur- teilenden Sachverständigen in den Grundgangarten beurteilt. Zur Prüfung werden die Stuten unter dem Reiter in Abtei- lungen zu mindestens drei
und höchstens sechs Stuten entsprechend der gewählten Rittigkeitsaufgabe auf dem Viereck mit einer Mindestgrö- ße von 20 x 40 m vorgestellt.
Leistungsdokument
Nach der Leistungsprüfung erhält der Besitzer über die Ergebnisse eine Dokument.
 Stuten und Fohlenställe in Marbach
     














































































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